
Die Versicherung kürzt die Zahlung - was tun?
Sie haben ein Gutachten eingereicht und trotzdem zahlt die Versicherung weniger als erwartet? Das ist keine Ausnahme, und Sie müssen es nicht hinnehmen.
Kürzungen bei der Schadensregulierung gehören zum Tagesgeschäft vieler Versicherungen - oft an Positionen, die auf den ersten Blick nicht auffallen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, an welchen Stellen typischerweise gekürzt wird, welche rechtliche Grundlage Ihrem Anspruch zugrunde liegt und wie Sie Schritt für Schritt dagegen vorgehen.
Typische Kürzungsgründe im Detail
Verweis auf günstigere Referenzwerkstatt
Die Versicherung verweist auf eine freie Werkstatt mit niedrigeren Stundensätzen, statt die Kosten Ihrer Markenwerkstatt zu übernehmen.
Kürzung der UPE-Aufschläge
Aufschläge auf Ersatzteilpreise (UPE), die im Gutachten kalkuliert wurden, werden gestrichen oder pauschal gekürzt.
Abzug „neu für alt“
Bei älteren Fahrzeugen zieht die Versicherung einen Werterhöhungsabzug ab, da neue Teile den Wert des Fahrzeugs steigern würden.
Wertminderung nicht anerkannt
Gerade bei älteren oder bereits vorgeschädigten Fahrzeugen wird die merkantile Wertminderung häufig komplett bestritten.
Anzweifeln der Reparaturdauer
Die im Gutachten kalkulierte Zeit für Mietwagen oder Nutzungsausfall wird als zu lang eingestuft und gekürzt.
„Eine Kürzung ist ein Vorschlag der Versicherung, keine endgültige Entscheidung.“
Rechtliche Grundlage kurz erklärt
Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigter grundsätzlich Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätte sich der Unfall nie ereignet (sogenannte Naturalrestitution). Das bedeutet in der Praxis: Sie haben Anspruch auf die vollständigen Kosten, die notwendig sind, um Ihr Fahrzeug wieder in den Zustand vor dem Unfall zu versetzen, inklusive der markenüblichen Reparaturqualität, sofern Sie das Fahrzeug entsprechend gewartet haben.
Eine Versicherung darf Ihnen also nicht einfach die günstigste denkbare Lösung aufzwingen. Kürzungen müssen sachlich begründet und im Einzelfall gerechtfertigt sein - genau hier setzt ein unabhängiges Gegengutachten an.
Ihre Schritte im Überblick
Kürzung schriftlich anfordern
Lassen Sie sich die genaue Begründung der Kürzung schriftlich mitteilen, Position für Position.
Unabhängiges Gegengutachten
Ein neutraler Gutachter prüft, ob die Kürzung sachlich gerechtfertigt ist oder nicht.
Widerspruch einlegen
Mit dem Gegengutachten in der Hand widersprechen Sie der Kürzung schriftlich und fristgerecht.
Anwalt einschalten
Bleibt die Versicherung stur, vertritt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht.
Nicht vorschnell unterschreiben: Ein Abfindungsangebot beendet den Fall endgültig, auch wenn sich später weitere Schäden zeigen.
Sie sind nicht allein: Ein unabhängiger Gutachter und bei Bedarf ein Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten Ihre Position gegenüber der Versicherung.
Häufige Fragen
Nein. Eine Kürzung ist kein rechtskräftiges Urteil, sondern ein Angebot der Versicherung. Sie können widersprechen und Ihre Ansprüche mit einem Gegengutachten belegen.
Es gibt keine gesetzliche Frist für den Widerspruch selbst, aber Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Handeln Sie trotzdem zeitnah, solange Beweise frisch sind.
Stellt sich heraus, dass die Kürzung unberechtigt war, trägt in der Regel die gegnerische Versicherung auch die Kosten für das Gegengutachten.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Referenzwerkstatt gleichwertig, mühelos erreichbar ist und Sie das Fahrzeug nicht länger als drei Jahre besitzen. Bei markengebundenen, regelmäßig gewarteten Fahrzeugen gilt das oft nicht.
Auch bei kleineren Beträgen lohnt sich oft zumindest eine kurze rechtliche Ersteinschätzung, da die Kosten dafür meist ebenfalls von der Versicherung übernommen werden.
Lassen Sie die Kürzung unabhängig prüfen
Ich prüfe Ihren Fall und erstelle bei Bedarf ein Gegengutachten.